Airbag ausschalten: Wann und wie?


Par Airbag24
4 min de lecture

Wann darf der Beifahrerairbag ausgeschaltet werden?

Der Beifahrerairbag darf und muss ausgeschaltet werden, wenn ein rückwärtsgerichteter Kindersitz (Reboarder) auf dem Beifahrersitz montiert ist. Das ist gesetzlich vorgeschrieben – ein aktiver Airbag würde bei einer Auslösung den Kindersitz mit voller Wucht treffen und das Kind schwer verletzen. In allen anderen Fällen muss der Airbag aktiviert bleiben.

Die Deaktivierung des Beifahrerairbags ist kein Thema, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Der Airbag rettet bei einem Unfall Leben – seine Abschaltung ist daher nur in genau definierten Situationen erlaubt und sinnvoll. Die gesetzliche Grundlage bildet § 35 Abs. 8 StVZO.

Was sagt das Gesetz?

Laut § 35 Abs. 8 StVZO dürfen auf Beifahrerplätzen mit betriebsbereitem Airbag keine rückwärtsgerichteten Kindersitze angebracht sein. Der Beifahrerairbag muss also zwingend deaktiviert werden, bevor ein Reboarder auf dem Beifahrersitz montiert wird. Bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen bleibt der Airbag aktiv.

Situation Airbag-Status Begründung
Rückwärtsgerichteter Kindersitz (Reboarder) Muss deaktiviert werden Gesetzliche Pflicht (§ 35 StVZO)
Vorwärtsgerichteter Kindersitz Bleibt aktiviert Sitz weit zurückschieben
Sitzerhöhung Bleibt aktiviert Kind sitzt in Fahrtrichtung
Erwachsener Beifahrer Muss aktiviert sein Airbag schützt bei Unfall
Leerer Beifahrersitz Egal (keine Auslösung) Sitzbelegungsmatte erkennt leeren Sitz

Bußgeld bei Verstoß

Wer ein Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrersitz transportiert, ohne den Airbag zu deaktivieren, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro. Schwerwiegender ist das Verletzungsrisiko: Bei einer Airbag-Auslösung trifft die Wucht des Luftsacks direkt auf die Rückseite des Kindersitzes.

Wie wird der Beifahrerairbag ausgeschaltet?

Die meisten modernen Fahrzeuge haben einen Schlüsselschalter im Handschuhfach oder am Armaturenbrett, mit dem der Beifahrerairbag deaktiviert werden kann. Einige neuere Modelle erkennen den Kindersitz automatisch über einen Transponder und schalten den Airbag selbstständig ab. Eine Kontrollleuchte im Armaturenbrett zeigt den Status an.

Methode Vorgehen Fahrzeuge
Schlüsselschalter Mit Zündschlüssel im Handschuhfach drehen Häufigste Lösung bei allen Marken
Automatische Erkennung Transponder im Kindersitz wird erkannt Neuere Premium-Modelle
Werkstatt-Codierung Deaktivierung über Diagnosegerät Fahrzeuge ohne Schalter
Nachrüstung Schalter Schlüsselschalter nachträglich einbauen Ältere Fahrzeuge (mit Gutachten)

Schritt-für-Schritt: Schlüsselschalter

  1. Zündung ausschalten: Motor abstellen
  2. Handschuhfach öffnen: Schlüsselschalter finden (meist seitlich)
  3. Schlüssel einführen: Zündschlüssel oder Spezialschlüssel verwenden
  4. Auf „OFF" drehen: Airbag wird deaktiviert
  5. Kontrollleuchte prüfen: „Passenger Airbag OFF" muss im Display erscheinen
  6. Kindersitz montieren: Rückwärtsgerichtet auf dem Beifahrersitz

Wichtig: Nach dem Entfernen des Kindersitzes muss der Airbag unbedingt wieder aktiviert werden. Die „Passenger Airbag OFF"-Anzeige darf bei erwachsenen Beifahrern niemals leuchten.

Was ist bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen zu beachten?

Bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen bleibt der Beifahrerairbag aktiviert. Wichtig ist, den Beifahrersitz so weit wie möglich nach hinten zu schieben, damit zwischen Kind und Armaturenbrett ausreichend Abstand besteht. Die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz sind zu beachten.

  • Sitz weit zurückschieben: Maximaler Abstand zum Armaturenbrett
  • Airbag aktiv lassen: Bietet zusätzlichen Schutz
  • Anleitungen beachten: Fahrzeug- und Kindersitz-Hersteller lesen
  • Füße nicht aufs Armaturenbrett: Verletzungsgefahr bei Airbag-Auslösung

Kann der Beifahrerairbag nachgerüstet werden?

Bei Fahrzeugen ohne Schlüsselschalter kann eine Abschaltmöglichkeit nachgerüstet werden. Dafür ist ein Gutachten nach § 22 StVZO erforderlich und die Änderung muss in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Die Nachrüstung darf nur von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Alternativ empfiehlt der ADAC, Kindersitze grundsätzlich auf den Rücksitzen zu verwenden. Die sichersten Plätze für Kinder sind hinten rechts oder in der Mitte. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Zweisitzern – sollte der Beifahrersitz für Kinder genutzt werden.

Wann darf der Airbag NICHT ausgeschaltet werden?

Der Beifahrerairbag darf niemals deaktiviert werden, wenn ein erwachsener Beifahrer mitfährt. Auch bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Airbag aktiviert bleiben. Eine dauerhafte Deaktivierung ohne Grund ist nicht zulässig und gefährdet bei einem Unfall die Insassen.

  • Erwachsener Beifahrer: Airbag muss immer aktiv sein
  • Vorwärtsgerichteter Kindersitz: Airbag bleibt aktiv
  • Sitzerhöhung: Airbag bleibt aktiv
  • Dauerhafte Deaktivierung: Nicht erlaubt, TÜV-Mangel

Häufige Fragen zum Airbag ausschalten

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Deaktivieren des Beifahrerairbags.

Wo finde ich den Schlüsselschalter?

Der Schlüsselschalter befindet sich bei den meisten Fahrzeugen im Handschuhfach (seitlich an der Innenwand), manchmal auch am Armaturenbrett auf der Beifahrerseite. Im Handbuch deines Fahrzeugs ist die genaue Position beschrieben. Nicht alle Fahrzeuge haben einen Schlüsselschalter – bei manchen Modellen muss die Werkstatt die Deaktivierung per Codierung vornehmen.

Erkennt die Sitzbelegungsmatte den Kindersitz?

Einige moderne Fahrzeuge erkennen über die Sitzbelegungsmatte, dass ein leichtes Kind auf dem Sitz sitzt, und deaktivieren den Airbag automatisch. Diese Funktion ist jedoch nicht bei allen Modellen vorhanden. Im Zweifelsfall den Schlüsselschalter verwenden – eine manuelle Deaktivierung ist bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen immer die sicherste Option.

Was passiert bei einem Unfall mit deaktiviertem Airbag?

Bei deaktiviertem Beifahrerairbag löst dieser bei einem Aufprall nicht aus. Das ist bei einem rückwärtsgerichteten Kindersitz gewollt und schützt das Kind. Sitzt jedoch ein Erwachsener auf dem Beifahrersitz bei deaktiviertem Airbag, hat diese Person bei einem Frontalunfall keinen Airbag-Schutz.

Muss ich den Airbag nach dem Kindersitz wieder einschalten?

Ja, unbedingt. Sobald der rückwärtsgerichtete Kindersitz entfernt wird, muss der Beifahrerairbag wieder aktiviert werden. Vergisst man das, fährt der nächste erwachsene Beifahrer ohne Airbag-Schutz. Die Kontrollleuchte „Passenger Airbag OFF" erinnert daran.


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